Mindestalter: 17 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Klasse B beinhaltet:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Theorie:
12 Lektionen á 90 Minuten Grundstoff
2 Lektionen á 90 Minuten klassenspezifisch
Praxis:
Grundfahrstunden nach Bedarf
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachfahrten
Benötigte Unterlagen:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Besonderheiten:
Ab 17 Jahre: Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Automatikregelung: Die neue Schlüsselzahl B197
Neu ab 1. April 2021
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung.
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn
- in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
- bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.
Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen.
Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.
B196
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Die Schlüsselzahl B196 ist eine Erweiterung der Klasse B durch eine Fahrerschulung ohne praktische Prüfung welche zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 KW berechtigt.
Der Eintrag in den Führerschein erfolgt über die Führerscheinstelle.
Theorie:
4x Theorie klassenspezifischer Unterricht der Klasse A
Praxis:
3x90 Minuten Übungsstunde
1x90 Minuten Überlandfahrt
1x90 Minuten Autobahnfahrt